„Wir haben inzwischen ein Haus gekauft. Die alte Risikoleben läuft weiter.“
Restschuld, Rate, Zinsbindung und notwendige Wohnkosten können heute völlig anders aussehen als beim ursprünglichen Abschluss.
Wenn du stirbst, soll deine Familie finanziell zurechtkommen. Dafür rechnen wir aus: Welche Verpflichtungen bleiben und wie lange müssen sie gedeckt sein?
Viele Risikolebensversicherungen wurden einmal passend abgeschlossen und danach jahrelang nicht mehr angesehen. Genau das kann bei wachsenden Verpflichtungen zum Problem werden.
„Wir haben inzwischen ein Haus gekauft. Die alte Risikoleben läuft weiter.“
Restschuld, Rate, Zinsbindung und notwendige Wohnkosten können heute völlig anders aussehen als beim ursprünglichen Abschluss.
„Seit dem Abschluss sind Kinder dazugekommen.“
Mit Kindern zählen neben Schulden auch die laufenden Haushaltskosten und die Betreuung. Wichtig ist, wie lange die Kinder voraussichtlich finanziell von euch abhängig sind.
„Wir verdienen beide. Dann brauchen wir keinen großen Schutz.“
Rechnet aus, welche laufenden Kosten und Verpflichtungen ihr mit nur einem Einkommen dauerhaft tragen könntet.
„Im Ernstfall gibt es doch Witwen- oder Witwerrente.“
Höhe, Dauer und Anspruch hängen von gesetzlichen Voraussetzungen ab. Die Leistung orientiert sich an den Rentenansprüchen der verstorbenen Person, nicht am bisherigen Haushaltsnetto.
„Die Versicherung läuft bis 55. Dann sind die Kinder fast groß.“
Prüft, ob die Laufzeit auch die Ausbildung der Kinder und eine verbleibende Restschuld berücksichtigt.
„Die Bank wollte ohnehin eine Absicherung für den Kredit.“
Eine fallende Versicherungssumme kann zur Restschuld passen. Der Familienbedarf kann aber eine andere Entwicklung haben: beides sollte getrennt gerechnet werden.
Wir beziehen die voraussichtliche Hinterbliebenenrente in die Haushaltsrechnung ein. Danach sehen wir, welcher Betrag zusätzlich gebraucht wird.
Sie wird nach neuem Recht regelmäßig höchstens 24 Monate gezahlt und basiert auf der Rente der verstorbenen Person.
Deutsche RentenversicherungAuch sie bezieht sich auf den Rentenanspruch der verstorbenen Person. Eigenes Einkommen oberhalb des jeweils geltenden Freibetrags kann die Leistung mindern.
Deutsche RentenversicherungDie Verbraucherzentrale empfiehlt bei reiner Darlehensabsicherung, Darlehens- und Versicherungssumme passend aufeinander abzustimmen.
VerbraucherzentraleWir stellen die laufenden Verpflichtungen den vorhandenen Mitteln gegenüber und berücksichtigen, wie lange die Unterstützung nötig wäre.
Welche Darlehen müssten sofort oder schrittweise abgesichert werden?
Welcher monatliche Betrag fehlt, wenn ein Einkommen dauerhaft wegfällt?
Wie viele Jahre muss diese Lücke realistisch getragen werden: bis Kinder selbstständig sind oder die Restschuld deutlich sinkt?
Welche Rücklagen oder frei verfügbaren Vermögenswerte können bewusst angerechnet werden?
Welche Witwen-/Witwer- und Waisenrenten sind voraussichtlich vorhanden?
Laufzeit, Versicherungssumme, Bezugsrecht und ggf. fallender Verlauf mit heutiger Situation abgleichen.
Die Rechnung gibt eine erste Orientierung. Für die passende Versicherungssumme müssen die einzelnen Beträge und Zeiträume genauer geprüft werden.
Der Bedarf verändert sich über die Jahre. Deshalb ist auch eine einmal gute Lösung nicht automatisch dauerhaft richtig dimensioniert.
Vor acht Jahren 150.000 € Risikoleben abgeschlossen. Inzwischen neues Haus, höhere Restschuld und zweites Kind.
Vereinfachtes, fiktives Beispiel. Keine individuelle Empfehlung und keine Aussage darüber, welches Ergebnis sich bei anderen Personen ergibt.
Mit einer sinkenden Restschuld kann der Bedarf abnehmen. Familienzuwachs oder ein größeres Darlehen können ihn erhöhen. Summe und Laufzeit sollten dazu passen.
Die versicherte Summe und die Laufzeit decken den heutigen Familienbedarf ab.
Versicherungssumme, Laufzeit oder Bezugsrecht nach Veränderungen überprüfen.
Eine verbleibende Lücke bei laufenden Haushaltskosten oder Darlehen absichern.
Nicht mehr benötigten Schutz erst reduzieren, wenn die finanzielle Abhängigkeit tatsächlich gesunken ist.
Neben dem Todesfallschutz gehören laufendes Einkommen und Wohneigentum zu eurer gemeinsamen Planung.
Wenn Haus, Kinder oder Einkommen sich seit Abschluss verändert haben, ist eine neue Bedarfsrechnung meist sinnvoller als ein Blick auf die alte Versicherungssumme.
Im ersten Gespräch schauen wir auf eure Verpflichtungen und die bestehende Absicherung. Anschließend vereinbaren wir, welche Zahlen wir für eine aktuelle Bedarfsrechnung brauchen.
Termine & Uhrzeiten →